Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Feriensiedlung „Hinter der Düne“

Sehr geehrte Gäste,

bitte beachten Sie, dass für Anfragen gegenüber der Feriensiedlung „Hinter der Düne“ die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Hausordnung gelten. Diese werden mit der Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage verbindlich anerkannt.

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag über die zeitweise Überlassung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen sowie Bungalows der Feriensiedlung „Hinter der Düne“ erstreckt sich auf die auf unserer Homepage und im Prospekt aufgeführten Leistungen. Er kommt wie folgt zustande:

Mit der telefonischen oder schriftlichen Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage für die von Ihnen gewählte Unterkunft oder der Nutzung der Buchungsoption auf unserer Homepage bietet der Kunde (Mieter) der Feriensiedlung „Hinter der Düne“ (Vermieter) den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.

Das Vertragsverhältnis kommt auch bei kurzfristigen Buchungen (Bezug innerhalb von sieben Tagen) erst mit der formfreien Annahme durch den Vermieter rechtsverbindlich zustande. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 1 Nr. 9 BGB nicht.

2. Preise, Zahlungsverpflichtung und Zahlungsfristen

2.1 Mietpreis & Inklusivleistungen Die auf der Homepage und im Prospekt angegebenen Preise gelten für den Zeitpunkt der Buchungsanfrage pro Nacht und Objekt. Im Preis sind zudem enthalten:

  • Parkplatz

  • Ortsübliches WLAN

  • Strom- und Wasserkosten

  • Endreinigung

Nicht im Gesamtpreis enthalten sind Reiserücktrittskosten, Reiserücktrittsversicherung sowie die in den Seebädern anfallende Kurtaxe.

2.2 Anzahlung Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu leisten. Diese ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen.

Die Bankverbindung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

Der verbleibende Restmietpreis ist bis spätestens 28 Tage vor Anreise vollständig zu zahlen.

2.3 Kurzfristige Buchungen Bei Buchungen, bei denen die Anreise innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss erfolgt, ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Gegebenenfalls ist die Zahlungsweise persönlich mit dem Vermieter abzusprechen.

2.4 Sonderleistungen Für Sonderleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Haustiere, Kinderbett und Kinderhochstühle fallen extra ausgewiesene Zuzahlungen an.

3. Mietobjekt, Pflichten und Haftung des Mieters

3.1 Ausstattung Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Abbildungen auf unserer Homepage und in unserem Prospekt zum Zeitpunkt der Buchung (Bilder ohne Gewähr). Gleichwertige Änderungen der Einrichtung und Ausstattung bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters.

3.2 Sorgfaltspflicht Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

3.3 Haftung Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden am Mietobjekt und dessen Inventar, die durch ihn oder seine Besucher verursacht wurden (über den üblichen Gebrauch hinausgehend), soweit er diese verschuldet oder zu vertreten hat. Verursachte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

3.4 Belegung Das Mietobjekt darf nur mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl (inklusive Babys und Kleinkinder) bewohnt werden. Überzählige Personen sind versicherungstechnisch nicht tragbar. Wir behalten uns das Recht vor, nicht angemeldete Personen bei Anreise abzuweisen. Die Reisekosten müssen in diesem Fall (wegen Täuschungsversuch) zu 100 % getragen werden. Gruppenreisen sind vor Buchung beim Vermieter anzufragen.

3.5 Haustiere Die Mitnahme von Haustieren ist optional buchbar und muss zwingend bei der Buchung angegeben werden. Pro Objekt ist ein Haustier erlaubt; ein weiteres Tier bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

3.6 Weitervermietung Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen oder sie weiterzuvermieten.

3.7 Rauchverbot Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht gestattet.

4. Anreise und Abreise

  • Anreise: Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist bis spätestens 18:00 Uhrzu beziehen. Den Schlüssel erhalten Sie bei der Anmeldung. Anreisen nach 18:00 Uhr sind bitte vorab anzuzeigen.

  • Abreise: Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel persönlich abzugeben. Abreisen vor 08:00 Uhr sind vorab abzusprechen.

5. Zahlungsverzug, Nichtinanspruchnahme & Stornierung

5.1 Zahlungsverzug Bei nicht fristgerechtem oder unvollständigem Eingang der Anzahlung ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Gesamtmiete bleibt davon unberührt.

5.2 Nichtanreise (No-Show) Nimmt der Mieter die Ferienunterkunft am Anreisetag unentschuldigt nicht in Anspruch, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Zahlungsverpflichtung zur Gesamtmiete bleibt bestehen.

5.3 Rücktritt / Stornokosten Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 50,00 € wird folgende Entschädigungspauschale fällig:

Zeitpunkt des Rücktritts Stornokosten (vom Mietpreis)
bis 49 Tage vor Anreise 10 %
bis 35 Tage vor Anreise 30 %
bis 21 Tage vor Anreise 60 %
bis 14 Tage vor Anreise 80 %
ab 13 Tage vor Anreise 90 %

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

6. Mängelanzeige und Ausschlussfristen

6.1 Mängelanzeige Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich, berechtigte Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierzu ist dem Vermieter Zutritt zu gewähren. Den Mieter trifft eine Schadensminderungspflicht.

6.2 Ansprüche Sollte eine Behebung der angezeigten Mängel nicht erfolgt sein, sind Ansprüche innerhalb eines Monats ab Mietende geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Mieter unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert war.

7. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Wolgast vereinbart.

8. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.